Bei der Schießsportleitertagung 2025 in Hellendorf wurde in Absprache mit den anwesenden Schießsportleitern und deren Vertretern ein neue Regelung für die Benennung der Standaufsichten bei den Kreismeisterschaften und dem Kreiskönigschießen erarbeitet.

Ab dem Sportjahr 2026 müssen die Vereine für jeden Veranstaltungstag, bei dem sie Teilnehmer melden, eine Aufsicht mit melden. Aus den gemeldeten Aufsichten werden nach Meldeschluß die verantwortlichen Aufsichten benannt und über Ihre Mitarbeit informiert.

Die bereits Anfang Oktober im Infopaket benannten Aufsichten werden erstmal zurückgezogen. Nach Meldeschluss der einzelnen Wettbewerbe werden die Standaufsichten ein bis zwei Wochen später neu bekannt gegeben.

Diese Regelung ist gültig für 2 Jahre. Bei der Sportleitertagung 2027 wird besprochen, ob es dauerhaft bei der Regelung bleiben wird.

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