Ausschreibungen Kreismeisterschaften 2023
Lichtpunkt – Gewehr – Pistole – Vorderlader – Wurfscheiben
Wettbewerbe, Wettkampftermine und Wettkampfstätten
Die Informationen sind in der Anlage 2 beschrieben.
Wettkampfklassen
Die Wettkampfklassen entsprechen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes
aktuelle Fassung (nachfolgend SpO), Regel 0.7.1.
2.1 Ausnahme Auflagenwettbewerbe zusätzlich:
Senioren 0 männlich Klassennummer 80 41 – 50 Jahre
Seniorinnen 0 weiblich Klassennummer 81 41 – 50 Jahre
, Meldeverfahren
Die Meldung hat schriftlich und namentlich auf dem Meldeformular (Anlage) oder der
Meldedatei (Anlage per E-Mail oder auf Anforderung) direkt an den Kreisschießsportleiter zu erfolgen.
Entweder per E-Mail an: meldung@ksvwl.de
oder schriftlich an: KSV Wedemark-Langenhagen e.V., Zellerie 8, 30855 Langenhagen
In der Meldung sind die Mitgliedsnummer, der Name, die Klasse, das Geburtsdatum, das
Meldeergebnis1 sowie die Teilnahme als Einzelstart oder in der Mannschaft2 mit
Nummer der Mannschaft der Teilnehmenden zu erfassen.
1Wird kein Meldeergebnis mitgeteilt, ist eine Weitermeldung an eine höhere Ebene bei
Absage oder Nichtdurchführung des Wettbewerbes nicht möglich.
2Eine Mannschaft besteht in allen Wettbewerben und Wettkampfklassen aus drei
Teilnehmenden.
Allgemeine Bestimmungen
4.1 Andere Wettbewerbe
Alle in der Anlage 2 nicht aufgeführten Wettbewerbe werden im
Kreisschützenverband Wedemark-Langenhagen e.V. nicht geschossen.
Möchten Teilnehmende in diesen Wettbewerben die Zulassung zur
Landesverbandsmeisterschaft erreichen, so ist mit dem
Kreisschießsportleiter Rücksprache zu nehmen.
Der Kreisschützenverband behält sich vor, Wettbewerbe mit zu geringer
Teilnehmermeldung zu einer Disziplin, diese nicht auszutragen. Analog gilt dann
Absatz 1 dieses Punktes.
4.2 Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist an die Zugehörigkeit zu einem Verein des
Kreisschützenverbandes Wedemark-Langenhagen, die Mitgliedschaft im NSSV
und dem LSB gebunden. Alle Teilnehmenden müssen gegen Unfall und
Haftpflicht versichert sein.
Zur Anmeldung und Waffenkontrolle muss der gültige Mitgliedsausweis und ein
Identitätsnachweis vorgelegt werden. Regel 0.7.3 SpO.
4.2.1 Vorschießen
Ein Vorschießen ist nicht möglich. Regel 0.9.4 ff der SpO findet
Anwendung.
4.3 Waffen- und Bekleidungskontrollen
Die Kontrolle der Waffen erfolgt an der durch Aushang gekennzeichneten
Stelle, die Kontrolle der Ausrüstung und Schießkleidung erfolgt durch die
Schießleitung oder Mitarbeitenden vor dem Start. Wer nach der Prüfung und
Zulassung von Waffe, Kleidung oder Ausrüstung Veränderungen vornimmt,
wird von der Teilnahme am Wettkampf ausgeschlossen (disqualifiziert).
Nachkontrollen sind vorgesehen und werden angeordnet.
4.4 Wettkampfscheiben
Alle Teilnehmenden sind für die ihm oder ihr übergebenen Wettkampfscheiben
selbst verantwortlich und haben diese vor dem Wettkampf auf Vollzähligkeit zu
überprüfen. Die Wettkampfscheiben sind nach Abgabe des letzten
Wettkampfschusses am Stand zu belassen. Regel 0.11.5 SpO ist zu beachten.
4.5 Einsprüche
Die Einspruchsgebühr wird vom Veranstalter nach Regel 0.13 auf 50,00 Euro
festgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung des Kampfgerichtes werden
nach Regel 0.13 SpO behandelt.
Jedes Mitglied des Deutschen Schützenbundes hat das Recht und die Pflicht,
eine von ihm beobachtete Unregelmäßigkeit unverzüglich der Schießleitung zu
melden.
4.6 Weitermeldung
Teilnehmende, denen anlässlich der Kreismeisterschaft schon bekannt ist, dass
sie aus terminlichen Gründen nicht an der Landesverbandsmeisterschaft
teilnehmen können oder möchten, haben dieses der Wettkampfleitung oder
dem 1. stellv. Kreisschießsportleiter schriftlich bis zum Ende des
Wettkampftages bekannt zu geben (Vordruck).
4.7 Mitarbeitende
Sollten eingeteilte Mitarbeitende den Termin nicht wahrnehmen können, so
hat sich der eingeteilte Verein um Ersatz zu bemühen und es dem 1. stellv.
Kreisschießsportleiter rechtzeitig mitzuteilen. Bei Nichterscheinen der
eingeteilten Mitarbeitenden entsprechend der Anlage 2 wird ein Strafgeld von
50,00 € durch den Kreisschützenverband erhoben und dem Verein in Rechnung
gestellt!
4.8 Startgeld
Die Höhe des Startgeldes wird vom Kreisschützenverband Wedemark-
Langenhagen e.V. für jeden Wettbewerb festgelegt und ist der nachstehenden
Aufstellung zu entnehmen. Alle Startgelder sind Einzelstartgelder, ein
Mannschaftsstartgeld wird nicht erhoben.
Einzelstartgelder:
Lichtpunkt EUR 3,50
Luftdruckwettbewerbe alle Klassen EUR 5,50
Feuerwaffen alle Klassen EUR 8,00
Vorderlader Lang- und Kurzwaffen EUR 8,00
Vorderlader Flinten EUR 12,00
Wurfscheiben Trap und Skeet EUR 32,00
Wurfscheiben Doppel-Trap EUR 38,00
Startgeld ist gleich Reuegeld!
4.9 Scheiben und Munition
Scheiben für alle Wettbewerbe, soweit nicht auf elektronischen Anlagen
geschossen wird, stellt der Kreisschützenverband, Munition die Teilnehmenden
selbst.
Allgemeines
5.1 Druckluftkartuschen
Es dürfen nur Druckluftkartuschen verwendet werden, die nicht älter als 10
Jahre sind.
5.2 Vorderlader
Bei sämtlichen Vorderlader-Wettbewerben müssen Schießbrillen mit
Seitenschutz getragen werden. Sofortiger Ausschluss vom Wettkampf erfolgt
bei leichtfertigem Umgang mit Pulver und Waffe. Der Mitgliedsausweis, ein
Identitätsnachweis und ein gültiger Sprengstofferlaubnisschein sind bei der
Waffenkontrolle vorzulegen.
5.3 Weiteres
5.3.1 Für alle hier nicht aufgeführten Punkte gilt die Sportordnung des
Deutschen Schützenbundes in der neuesten Fassung.
5.3.2 Mit der Meldung wird die Ausschreibung anerkannt. Änderungen der
Ausschreibung in Organisation und Ablauf bleiben dem Veranstalter
vorbehalten.
5.3.3 Mit der Teilnahme an dem Wettkampf erklären sich die
Teilnehmenden einverstanden, dass ihr Name und Bilder in diesem
Zusammenhang veröffentlicht werden dürfen.
Langenhagen, Februar 2023
Birgit Gräfenkämper und Rolf Mansbart
Kreisoberschützenmeisterin und Kreisschießsportleiter
Kommentare sind abgeschaltet