Nachschulung Schießsportleiter

Schießsportleiter – Fortbildung 2024

für alle Lizenzinhaber, deren Lehrgang oder letzte Nachschulung im Lizenzablauf Jahr  31.12.2023 und 31.12.2024 erfolgte, müssen an der Nachschulung teilnehmen, um eine Lizenzverlängerung zu bekommen.

Lizenzinhaber, deren Lehrgang oder Nachschulung später erfolgte können teilnehmen.

Für die Teilnehmer verlängert sich die Lizenz um weitere 4 Jahre. Wer sich im 5ten Jahr nachschulen lässt, muss nach 3 Jahren wieder zur Nachschulung.

ACHTUNG:  Sollte die Lizenz 2 Jahre abgelaufen sein, muss man noch zusätzlich 8 Stunden (8LE) bei einer SSL-Ausbildung teilnehmen. Die Lizenz wird anschließend vom ursprünglichen Ablaufdatum um 4 Jahre verlängert.

Termin:                          Samstag, 20.04.2024 von 09:00 – 17:00 Uhr

 

Ort:                                 Schützenhaus Scherenbostel

                                        Fuhrenkamp 5, 30900 Wedemark

                                        30900 Wedemark OT Scherenbostel

 

Die Teilnahmegebühr beträgt 25,00 € pro Teilnehmer. Die Schulungsgebühr wird vom Kreisschatzmeisterin den

entsprechenden Vereinen in Rechnung gestellt.

Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.

Anmeldung:                    Für eine verbindliche Anmeldung, bitte das beiliegende Anmeldeformular des Kreisschützenverband

                                          Wedemark-Langenhagen benutzten.

Anmeldeschluss:            05.04.2024 (Sportleiterschulung ·Andreas Stieber·Vor den Ackern 25a·30826 Garbsen·Tel.015233867827)

   E-Mail:sportleiterschulung@ksvwl.de

Mitzubringen:                Mitzubringen -Schreibzeug- Papier-Sportordnung aktueller Stand- sowie Lizenzausweiskarte

 

Hinweis:                        Die Schießsportleiter Lizenz ist auf 4 Jahre befristet gültig und durch eine Fortbildung {8 LE} innerhalb der    

                                        letzten 2 Jahre ihrer Gültigkeit zu verlängern.  (siehe Anhang)

 

Änderungen vorbehalten

 

Mit freundlichen Schützengruß

Andreas Stieber

Ref. Bildung/Sportleiterschulung

Lizenzordnung

  1. Lizenzierung

Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten die Schießsportleiter Lizenz bzw. die Lizenz Schießsportleiter – Bogen. Sie ist Eingangsvoraussetzung für die Ausbildungsangebote der 1.

Lizenzstufe des 00S8. Mit diesem Abschluss wird dokumentiert, in einem Verein eine kleinere, fest beschriebene Aufgabe übernehmen zu können. Sie kann auch eine Maßnahme für Personen sein,

sich auf eine bestimmte Tätigkeit vorzubereiten, ohne weiterführende Lizenzen erwerben zu wollen.

  1. Gültigkeit

Die Schießsportleiter Lizenz ist auf 4 Jahre befristet gültig und durch eine Fortbildung {8 LE} innerhalb der letzten 2 Jahre ihrer Gültigkeit zu verlängern.

 

  1. Fortbildung

Die Schießsportleiterlizenz im Bereich des NSSV muss alle vier Jahre durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung, die der jeweilige Kreisschützenverband durchführt, verlängert werden.

Die Lizenz verlängert sich dadurch um weitere vier Jahre.

Sollte ein Schießsportleiter erst im Folgejahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen

können, wird die Lizenz um drei Jahre verlängert.

Sollte die Lizenz schon länger abgelaufen sein, muss neben der Fortbildung durch den

Kreisschützenverband noch folgendes durchgeführt werden:

-Ist die Lizenz 2 Jahre abgelaufen, ist zusätzlich 1 Tag (8 LE) bei einer SSL Ausbildung zu absolvieren.

– Ist die Lizenz 3 Jahre abgelaufen, ist eine Teilnahme an einem kompletten

Schießsportleiterlehrgang ohne Prüfung zu absolvieren (die Teilnahme muss nicht im eigenen

Kreisschützenverband erfolgen).  -Meldung Geschäftsstelle NSSV-

Die Lizenz wird anschließend vom ursprünglichen Ablaufdatum um 4 Jahre verlängert.

Datum

Apr. 20 2024
Vorbei!

Uhrzeit

9:00 - 17:00

Veranstaltungsort

Schützenhaus Scherenbostel
Fuhrenkamp 5, 30900 Wedemark