Nachschulung Schießsportleiter
Schießsportleiter – Fortbildung 2024
für alle Lizenzinhaber, deren Lehrgang oder letzte Nachschulung im Lizenzablauf Jahr 31.12.2023 und 31.12.2024 erfolgte, müssen an der Nachschulung teilnehmen, um eine Lizenzverlängerung zu bekommen.
Lizenzinhaber, deren Lehrgang oder Nachschulung später erfolgte können teilnehmen.
Für die Teilnehmer verlängert sich die Lizenz um weitere 4 Jahre. Wer sich im 5ten Jahr nachschulen lässt, muss nach 3 Jahren wieder zur Nachschulung.
ACHTUNG: Sollte die Lizenz 2 Jahre abgelaufen sein, muss man noch zusätzlich 8 Stunden (8LE) bei einer SSL-Ausbildung teilnehmen. Die Lizenz wird anschließend vom ursprünglichen Ablaufdatum um 4 Jahre verlängert.
Termin: Samstag, 20.04.2024 von 09:00 – 17:00 Uhr
Ort: Schützenhaus Scherenbostel
Fuhrenkamp 5, 30900 Wedemark
30900 Wedemark OT Scherenbostel
Die Teilnahmegebühr beträgt 25,00 € pro Teilnehmer. Die Schulungsgebühr wird vom Kreisschatzmeisterin den
entsprechenden Vereinen in Rechnung gestellt.
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.
Anmeldung: Für eine verbindliche Anmeldung, bitte das beiliegende Anmeldeformular des Kreisschützenverband
Wedemark-Langenhagen benutzten.
Anmeldeschluss: 05.04.2024 (Sportleiterschulung ·Andreas Stieber·Vor den Ackern 25a·30826 Garbsen·Tel.015233867827)
E-Mail:sportleiterschulung@ksvwl.de
Mitzubringen: Mitzubringen -Schreibzeug- Papier-Sportordnung aktueller Stand- sowie Lizenzausweiskarte
Hinweis: Die Schießsportleiter Lizenz ist auf 4 Jahre befristet gültig und durch eine Fortbildung {8 LE} innerhalb der
letzten 2 Jahre ihrer Gültigkeit zu verlängern. (siehe Anhang)
Änderungen vorbehalten
Mit freundlichen Schützengruß
Andreas Stieber
Ref. Bildung/Sportleiterschulung
Lizenzordnung
- Lizenzierung
Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten die Schießsportleiter Lizenz bzw. die Lizenz Schießsportleiter – Bogen. Sie ist Eingangsvoraussetzung für die Ausbildungsangebote der 1.
Lizenzstufe des 00S8. Mit diesem Abschluss wird dokumentiert, in einem Verein eine kleinere, fest beschriebene Aufgabe übernehmen zu können. Sie kann auch eine Maßnahme für Personen sein,
sich auf eine bestimmte Tätigkeit vorzubereiten, ohne weiterführende Lizenzen erwerben zu wollen.
- Gültigkeit
Die Schießsportleiter Lizenz ist auf 4 Jahre befristet gültig und durch eine Fortbildung {8 LE} innerhalb der letzten 2 Jahre ihrer Gültigkeit zu verlängern.
- Fortbildung
Die Schießsportleiterlizenz im Bereich des NSSV muss alle vier Jahre durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung, die der jeweilige Kreisschützenverband durchführt, verlängert werden.
Die Lizenz verlängert sich dadurch um weitere vier Jahre.
Sollte ein Schießsportleiter erst im Folgejahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen
können, wird die Lizenz um drei Jahre verlängert.
Sollte die Lizenz schon länger abgelaufen sein, muss neben der Fortbildung durch den
Kreisschützenverband noch folgendes durchgeführt werden:
-Ist die Lizenz 2 Jahre abgelaufen, ist zusätzlich 1 Tag (8 LE) bei einer SSL Ausbildung zu absolvieren.
– Ist die Lizenz 3 Jahre abgelaufen, ist eine Teilnahme an einem kompletten
Schießsportleiterlehrgang ohne Prüfung zu absolvieren (die Teilnahme muss nicht im eigenen
Kreisschützenverband erfolgen). -Meldung Geschäftsstelle NSSV-
Die Lizenz wird anschließend vom ursprünglichen Ablaufdatum um 4 Jahre verlängert.