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SUMMARY:Nachschulung Schießsportleiter
DESCRIPTION:Schießsportleiter – Fortbildung 2024\n\n\nfür alle Lizenzinhaber, deren Lehrgang oder letzte Nachschulung im Lizenzablauf Jahr  31.12.2023 und 31.12.2024 erfolgte, müssen an der Nachschulung teilnehmen, um eine Lizenzverlängerung zu bekommen.\n\nLizenzinhaber, deren Lehrgang oder Nachschulung später erfolgte können teilnehmen.\nFür die Teilnehmer verlängert sich die Lizenz um weitere 4 Jahre. Wer sich im 5ten Jahr nachschulen lässt, muss nach 3 Jahren wieder zur Nachschulung.\n\nACHTUNG:  Sollte die Lizenz 2 Jahre abgelaufen sein, muss man noch zusätzlich 8 Stunden (8LE) bei einer SSL-Ausbildung teilnehmen. Die Lizenz wird anschließend vom ursprünglichen Ablaufdatum um 4 Jahre verlängert.\n\nTermin:                          Samstag, 20.04.2024 von 09:00 – 17:00 Uhr\n \nOrt:                                 Schützenhaus Scherenbostel\n                                        Fuhrenkamp 5, 30900 Wedemark\n                                        30900 Wedemark OT Scherenbostel \n \nDie Teilnahmegebühr beträgt 25,00 € pro Teilnehmer. Die Schulungsgebühr wird vom Kreisschatzmeisterin den\nentsprechenden Vereinen in Rechnung gestellt.\nDie Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.\n\nAnmeldung:                    Für eine verbindliche Anmeldung, bitte das beiliegende Anmeldeformular des Kreisschützenverband\n                                          Wedemark-Langenhagen benutzten.\n\nAnmeldeschluss:            05.04.2024 (Sportleiterschulung ·Andreas Stieber·Vor den Ackern 25a·30826 Garbsen·Tel.015233867827)\n\n   E-Mail:sportleiterschulung@ksvwl.de\n\nMitzubringen:                Mitzubringen -Schreibzeug- Papier-Sportordnung aktueller Stand- sowie Lizenzausweiskarte\n \nHinweis:                        Die Schießsportleiter Lizenz ist auf 4 Jahre befristet gültig und durch eine Fortbildung {8 LE} innerhalb der    \n                                        letzten 2 Jahre ihrer Gültigkeit zu verlängern.  (siehe Anhang)\n \nÄnderungen vorbehalten\n \nMit freundlichen Schützengruß\nAndreas Stieber\nRef. Bildung/Sportleiterschulung\n\n\nLizenzordnung\n\n\nLizenzierung\n\nDie erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten die Schießsportleiter Lizenz bzw. die Lizenz Schießsportleiter – Bogen. Sie ist Eingangsvoraussetzung für die Ausbildungsangebote der 1.\nLizenzstufe des 00S8. Mit diesem Abschluss wird dokumentiert, in einem Verein eine kleinere, fest beschriebene Aufgabe übernehmen zu können. Sie kann auch eine Maßnahme für Personen sein,\nsich auf eine bestimmte Tätigkeit vorzubereiten, ohne weiterführende Lizenzen erwerben zu wollen.\n\n\nGültigkeit\n\nDie Schießsportleiter Lizenz ist auf 4 Jahre befristet gültig und durch eine Fortbildung {8 LE} innerhalb der letzten 2 Jahre ihrer Gültigkeit zu verlängern.\n \n\nFortbildung\n\nDie Schießsportleiterlizenz im Bereich des NSSV muss alle vier Jahre durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung, die der jeweilige Kreisschützenverband durchführt, verlängert werden.\nDie Lizenz verlängert sich dadurch um weitere vier Jahre.\nSollte ein Schießsportleiter erst im Folgejahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen\nkönnen, wird die Lizenz um drei Jahre verlängert.\nSollte die Lizenz schon länger abgelaufen sein, muss neben der Fortbildung durch den\nKreisschützenverband noch folgendes durchgeführt werden:\n-Ist die Lizenz 2 Jahre abgelaufen, ist zusätzlich 1 Tag (8 LE) bei einer SSL Ausbildung zu absolvieren.\n– Ist die Lizenz 3 Jahre abgelaufen, ist eine Teilnahme an einem kompletten\nSchießsportleiterlehrgang ohne Prüfung zu absolvieren (die Teilnahme muss nicht im eigenen\nKreisschützenverband erfolgen).  -Meldung Geschäftsstelle NSSV-\nDie Lizenz wird anschließend vom ursprünglichen Ablaufdatum um 4 Jahre verlängert.\n
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